Konflikte als Triebfeder!
Rückblick
Barrick Gold ist einer der größten Goldminenbetreiber der Welt. Trotz des hohen Goldpreises tut sich die Aktie schwer. Nach einer Bodenbildung zu Jahresbeginn ging es mit den Kursen wieder nach oben. Anfang März wurde die 50-Tagelinie getestet. Auf diesem Niveau schlugen dann die Käufer wieder zu.
Barrick Gold-Aktie: Chart vom 11.03.2025, Kürzel: GOLD, Kurs: 18.48 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Wenn die Bullen die Kurse über die Kerze von Montag treiben, wäre dies ein klar positives Signal. Geht es danach auch über das Februar-Hoch hinaus, lägen die Kursziele im Bereich von 20 USD.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen unter unsere Trigger-Kerze, wäre dies ein erstes Warnzeichen. Geht es danach auch unter das Februar-Tief, hätten die Bären die Kontrolle.
Meinung
Geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten, wie Kriege oder Zollstreitigkeiten stützen den Goldpreis, welcher ein wichtiger Treiber für Barrick ist. Im heurigen Jahr konnte die Aktie des Goldminenunternehmens 19 % zulegen. Dem Goldpreis hinkt der Goldproduzent aber immer noch hinterher. Die Dynamik könnte weiter anhalten und Barrick Gold zum sich im Rallymodus befindlichen Goldpreis aufschließen.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 31.76 Mrd. USD
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 68.28 Mio. USD
Meine Meinung zu Barrick Gold ist bullisch
Quellennachweis: –
Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von